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   BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 965/07   

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https://dejure.org/2007,10826
BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 965/07 (https://dejure.org/2007,10826)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 BvR 965/07 (https://dejure.org/2007,10826)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 965/07 (https://dejure.org/2007,10826)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 244 StPO; § 261 StPO
    Recht auf ein faires Verfahren (unzureichende Sachverhaltsaufklärung; fehlerhafte Beweiswürdigung; kindliche Zeugen); allgemeines Willkürverbot; Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anspruch auf ein faires Strafverfahren und Anforderungen an gerichtliche Sachaufklärung bzw Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch strafrechtliche Verfahrensfehler; Verhältnis der Grundsätze des fairen Verfahrens zum Willkürverbot

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 244; ; StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 § 261
    Grenzen der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit strafrechtlicher Verurteilungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 965/07
    Diese haben insoweit Vorrang vor dem aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ableitbaren Willkürverbot, da sie die stärkere sachliche Beziehung zu dem zu prüfenden Sachverhalt aufweisen (vgl. BVerfGK 1, 145 ).

    Voraussetzung ist vielmehr, dass sich die Fachgerichte - in Wahrung der Unschuldsvermutung der als Täter in Betracht kommenden Person - so weit von der Verpflichtung entfernt haben, auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Strafe sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ; stRspr).

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